Jahresabschlüsse
Steuergünstige und betriebseffiziente Gestaltung
Die abgestimmten und geprüften Ergebnisse aus der Finanzbuchhaltung, Anlagebuchhaltung und Lohnbuchhaltung die zeitnah erstellt wurden sind die besten Voraussetzungen für die Erstellung eines Jahresabschlusses.
Für Kapitalgesellschaften können wir neben der Handels- und Steuerbilanz auch die Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger erledigen; wie auch für alle Bilanzierenden die elektronische Übermittlung der Bilanzen an das Finanzamt.
In folgenden Bereichen stehen wir Ihnen verlässlich und professionell zur Seite:
- Erstellung von Eröffnungsbilanzen
- Erstellung der Einnahmen-Überschussrechnung
- Erstellungsbericht und Plausibilitätsbeurteilungen
- Berechnung der Gewerbesteuerrückstellung
- Berechnung der Körperschaftssteuerrückstellung
- Bilanzerstellung unter Berücksichtigung des Handels- und Steuerrechts
mit Vorjahresvergleich inkl. Anhang - Berechnungen von Ausschüttungen
- Veröffentlichungen im elektronischen Bundesanzeiger
- Elektronische Übermittlung der Bilanzen an das Finanzamt